Jedes Angebot wird erledigt nach den Lieferbedingungen der R.V.O.I 1987, Revision 1993, den Regeln der Geschäftsbeziehungen zwischen Auftraggeber und beratendem Ingenieurbüro. Diese sind diesem Angebot mitgeschickt. Im Gegensatz zu der genannten Bedingungen im RVOI betreffend Urheberrecht und intellektuelles Eigentum, übergibt BPO diese Rechten an den Auftraggeber, wenn nur die gesamte Kosten des Projekts erhalten sind. Aus dieser Bestimmung können keine Rechten abgeleitet werden.
Kunststoff-Produktentwicklung ist unsere Spezialität. BPO ist seit 1987 die Agentur für technische Produktentwicklung. Unser Team besteht aus begeisterten und engagierten Mitarbeitern, darunter Industriedesigner, mechanische Experten, Material- und Produktionsspezialisten sowie Projektleiter.
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